Die Mobilitätsgarantie gibt es bei den Stadtwerken Bonn (SWB) und im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) schon seit einiger Zeit und sollte bei Bus- oder Bahnausfällen auch konsequent genutzt werden.
Sie bedeutet konkret:
Sobald sich die Abfahrt einer Bus- oder Bahnlinie um 20 Minuten verspätet, können Sie entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister oder ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr nutzen.
Die zusätzlichen Kosten werden Ihnen später auf Antrag erstattet – im Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst oder Sharing-Angebot je nach Höhe entweder komplett oder anteilig.
Landesweit werden die Kosten für ein Taxi, einen Fahrdienst oder ein Sharing-Angebot pro Person tagsüber bis zu 30 Euro und nachts (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro erstattet.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Ein Erstattungsantrag kann hier heruntergeladen oder auch online ausgefüllt werden.
(Alle Angaben ohne Gewähr)